Der Kirchenvorstand (KV) vertritt als juristische Person die Kirchengemeinde und ist für die Verwaltung und sinnvolle Verwendung des Vermögens sowie seiner Erträge und der ergänzenden Kirchensteuermittel verantwortlich.


Der Kirchenvorstand (KV) vertritt als juristische Person die Kirchengemeinde und ist für die Verwaltung und sinnvolle Verwendung des Vermögens sowie seiner Erträge und der ergänzenden Kirchensteuermittel verantwortlich.
Die Anzahl der KV-Mitglieder richtet sich nach der Gemeindegröße. Im Fall unserer Gemeinde sind dies neben dem Pfarrer als geborenem Vorsitzenden 7 gewählte Mitglieder. Bei den Verwaltungsaufgaben wird der KV durch eine hauptamtliche Verwaltungsleitung unterstützt. Alle drei Jahre wird die Hälfte der KV-Mitglieder für sechs Jahre gewählt.
Der KV trifft sich ca. 6-wöchentlich. An den Sitzungen nimmt auch ein Vertreter des Pfarrgemeinderates teil. Zur Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben des KV sind mit einzelnen Kirchenvorstandsmitgliedern Ausschüsse gebildet worden.
oder sprechen Sie eines seiner Mitglieder direkt an.