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Informationen zur:Kirchenvorstandswahl 2025

Im Zeitraum 1. bis 9. November findet die Wahl des neuen Kirchenvorstandes statt. Die Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl für den Zeitraum 1. bis 9. November 2025 liegt von Donnerstag, 19. September bis einschließlich Freitag, 3. Oktober 2025 im Pastoralbüro Heilige Familie, Lippeweg 29, 51061 täglich von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht der eigenen personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten aus. Für weitere Informationen folgende Sie bitte dem Link unten und achten Sie auf die Aushänge in unseren Schaukästen.
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Datum:
20. Sept. 2025
Von:
AS

Antrag auf Briefwahl

Bis zum 27. Oktober 2025 haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Briefwahl für die Kirchenvorstandswahl zu stellen. Anträge liegen in allen Kirchen sowie im Pastoralbüro aus.

 

Vorschlagsliste für die Wahl zum Kirchenvorstand

Im Zeitraum vom 1. bis 9. November 2025 findet die Wahl des neuen Kirchenvorstandes statt. 

Nachfolgend die Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge:

§  Herbeck, Dieter – Kalmünter Weg 24, 51061 Köln – 48 Jahre – Bauingenieur

§  Krusch, Matthias – Am Portzenacker 16, 51069 Köln – 34 Jahre – Photovoltaik Fachberater

§  Migge, Harald – Glockenblumenweg 76, 51061 Köln – 67 Jahre – Pensionär

§  Nußbaum, Thomas – Scheuerhofstr. 3, 51061 Köln – 68 Jahre – Rentner

§  Overath, Ralf Dieter – Richrather Weg 1, 51061 Köln – 64 Jahre – Chemiker

§  Schmelter, Michael – Lindelaufstr. 30, 51061 Köln – Pensionär

§  Schmitz, Georg – Illerweg 13, 51061 Köln – 72 Jahre – Rentner

§  Wirges, Volkmar – Am Portzenacker 16, 51069 Köln – 55 Jahre – Rechtsanwalt

Ergänzungsvorschläge können, versehen mit mind. 10 Unterschriften von Wahlberechtigten, bis zum 26. September 2025, 14.00 Uhr, beim Wahlausschuss formlos eingereicht werden. (Anschrift: Pastoralbüro Heilige Familie, Wahlvorstand KV-Wahl, Am Rosenmaar 1 in 51061 Köln) Vordrucke zur Einverständniserklärung sind im Pastoralbüro erhältlich. Die Erklärungen und die Unterschriftenliste sind den Ergänzungsvorschlägen beizufügen. Die letzte Leerung des amtlichen Briefkastens erfolgt am 26. September 2025 um 14.00 Uhr.

Vorsitzender des Wahlausschusses: Ulf Steinmetz

Hinweis: Wahlberechtigt ist demnach jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.

Wählbar ist gem. § 11 KVVG jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.